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Osteopathie – was ist das?

Die Osteopathie ist eine die Schulmedizin sinnvoll ergänzende Form der Medizin. Immer mehr Fachärzte arbeiten mit Osteopathen zusammen.

Das Prinzip der Osteopathie bezieht sich zum einen auf die Beweglichkeit des Körpers in seiner Gesamtheit, zum anderen auf die Eigenbewegungen der Gewebe, der einzelnen Körperteile und Organsysteme sowie deren Zusammenspiel.

Jedes Körperteil, jedes Organ benötigt zum optimalen Funktionieren Bewegungsfreiheit. Ist die Beweglichkeit eingeschränkt, entstehen aus Sicht der Osteopathie zunächst Gewebespannungen und darauf folgend Funktionsstörungen. Die Summe dieser Fehlfunktionen kann der Organismus aus Sicht der Osteopathie nicht mehr kompensieren – es entstehen Beschwerden. Beim Forschen nach den Ursachen der Beschwerden im menschlichen Körper stehen eine Strukturstörung und die daraus resultierende Fehlfunktion im Vordergrund. Diese sogenannte somatische Dysfunktion gilt es aufzuspüren und zu beheben. Osteopathie behandelt vorbeugend und ist bei vielen Krankheiten sinnvoll, da diese oft Ausdruck eines gestörten Zusammenspiels der verschiedenen Systeme des Körpers und der Organe sind. Teilweise benötigt der Osteopath Befunde aus der klinischen Diagnostik wie Röntgenbilder und Laborwerte. Sie helfen ihm, seine eigenen Möglichkeiten als Osteopath einzuschätzen.

Termine für die Osteopathie

Sie können digitale Termine in der Osteopathie vereinbaren.

Wichtige Informationen zur Osteopathie

Ärzte und Heilpraktiker rechnen die osteopathische Leistung nach den eigenen berufsständischen Gebührenordnungen ab. Für eine Sitzung mit ausführlicher Anamnese, Untersuchung und Behandlung mit unterschiedlichen osteopathischen Techniken liegen die Kosten zwischen 75 und 150 Euro. Seit Inkrafttreten des Versorgungsstrukturgesetzes Anfang 2012 erstatten mittlerweile über 100 gesetzliche Krankenkassen anteilig die Kosten für Osteopathiebehandlungen. Wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse und informieren sich über deren Vertragsbedingungen.
Osteopathie gilt in Deutschland als Heilkunde und darf nur von Ärzten und Heilpraktikern uneingeschränkt ausgeübt werden. Eine bislang fehlende allgemeine, staatliche Regelung hat zur Folge, dass Krankenkassen auch Kosten für Leistungen von Therapeuten übernehmen, die dadurch in den Konflikt mit dem Heilpraktikergesetz geraten können. Zudem sind die Voraussetzungen für Teilkostenerstattungen völlig uneinheitlich. Oft muss der Kasse von ärztlicher Seite, aus leistungsrechtlichen Gründen eine osteopathische Behandlung bescheinigt werden. Das wiederum degradiert den Heilpraktiker/Osteopathen zu einem Heilhilfsberuf, der Patienten nicht im Erstkontakt behandeln darf. Durchgeführt werden kann die Behandlung laut Kassensatzung zumeist durch einen Osteopathen, der entweder Mitglied in einem osteopathischen Fachverband ist oder über eine Ausbildung verfügt, die zum Beitritt in einen solchen Verband berechtigt. Doch so wenig die osteopathische Ausbildung derzeit einheitlich geregelt ist, so unterschiedlich sind auch die Anforderungen an eine Mitgliedschaft in den diversen Verbänden. Anforderungen variieren zwischen 300 und 1350 Stunden in der Weiterbildung. Weder für die Krankenkassen noch für die Patienten sind diese Unterschiede zu durchschauen. Unsere Ostoepathen haben ausnahmslos eine osteopathische Ausbildung mit mindestens 1350 Osteopathie-Stunden absolviert. Nur so wird die Patientensicherheit gewährleistet. Die Berufsbezeichnung Osteopath ist in Deutschland staatlich nicht anerkannt. Um Osteopathie ausüben zu dürfen muss man wie o.a. Heilpraktiker oder Arzt sein. DO ist eine Qualitätsbezeichnung und zeigt, dass eine wissenschaftliche Arbeit verfasst wurde. DO ist eine Anlehnung an den amerikanischen DO (Doctor of Osteopathy), welcher in Deutschland aber nicht als akademischer Titel anerkannt ist.

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